Kosten

Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren und –methoden als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Dies sind derzeit: Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.

Vereinbarte Termine müssen spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Hierzu reicht eine E-Mail oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Andernfalls kann ein Ausfallhonorar von 100 € in Rechnung gestellt werden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach den Richtlinien der Verhaltenstherapie vollständig. Die ersten fünf Termine (Probatorik) werden in jedem Fall übernommen. Danach wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Bei entsprechender Indikation werden Therapien in der Regel bewilligt.

Private Krankenversicherung

Die meisten Privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Behandlungskosten. Die Kostenübernahme für Psychotherapie ist vom jeweiligen Vertrag abhängig. Setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung. Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an und klären Sie die Rahmenbedingungen für eine ambulante Verhaltenstherapie ab.

Selbstzahler

Selbstverständlich können die Kosten der Behandlung auch selbst übernommen werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung, an die Krankenkasse werden dann keinerlei Daten übermittelt.