Ablauf

In der Einstiegsphase (Psychotherapeutische Sprechstunde) – die bis zu 5 Termine umfassen kann – wird geklärt, welche Art von psychotherapeutischer Behandlung notwendig ist. Ist eine kurze ambulante Behandlung ausreichend? Muss eine längere Behandlung geplant werden? Oder ist ein ganz anderer Bedarf zu erkennen? Welche Behandlungsmöglichkeit(-en) gibt es?

Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Krankenkassenkarte sowie Kopien aller verfügbaren Schulzeugnisse und Vorbefunde von Ärzten, Kliniken etc. mit.

Bei jeder Art von Behandlung werden die ersten 5 bis 7 Termine ohne Antragstellung von den Krankenkassen übernommen. Nach Durchführung der o. g. Sprechstunde(n) prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin, ob eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung aufgebaut werden kann. Dabei werden Krankheitsgeschichte und -verlauf (Anamnese) erhoben und Behandlungsziele vereinbart. Bei Bedarf werden testpsychologische Untersuchungen durchgeführt und/oder Fragebögen eingesetzt. Sind Patient*in, ggfs. die Eltern und Therapeutin sich einig, dass die Behandlung erfolgsversprechend ist und begonnen werden soll, ist bei gesetzlich sowie privat Versicherten ein Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenversicherung zu stellen.